Bremer Altbau Eingangstür mit roten Rosen, Makler bei einer Besichtigung eines Bremer Hauses

Persönlich und direkt - für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie in Bremen

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen?

Ihre Vorteile durch meinen Service auf einen Blick

  • Langjährige Erfahrung und besondere Verhandlungssicherheit
  • Erstklassige Marktkenntnis und Professionalität
  • Ganzheitliche Beratung und eine Ansprechpartnerin für alle Fragen
  • Sehr gute Errreichbarkeit, Transparenz und Berichterstattung
  • ein Partner-Netzwerk für alle Fälle

Meine Leistungsübersicht

  • Marktgerechte Objektbewertung und Standortanalyse
  • Kaufpreisermittlung und Zielgruppenanlyse
  • ausführliches und professionelles Exposé
  • individuelles Marketing und Präsentation Ihrer Immobilie
  • persönliche Besichtigungen
  • Begleitung bis zum Notar

 

Wer zahlt die Maklergebühren nach den Neuregelungen von 2020?

Die Neuregelungen der Maklergebühren legen fest, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der auch den Makler beauftragt. Damit werden Käufer entlastet, die bei einem Hausverkauf bisher die Maklergebühren tragen mussten, obwohl der Verkäufer ihn beauftragt hatte. Es gibt zwei mögliche Varianten:

1. Käufer und Verkäufer vereinbaren eine Doppelprovision mit dem Makler: Vertritt der Makler sowohl den Käufer als auch den Verkäufer derselben Immobilie, handelt es sich um eine Doppelprovision. Der Makler darf die Maklerprovision in diesem Fall nur zu gleichen Teilen abrechnen.

2. Makler vereinbart entweder mit dem Käufer oder Verkäufer eine Provision: Im Regelfall wird ein Makler nur von einem Auftraggeber bestellt, meist ist das der Verkäufer der Immobilie. Er ist dazu verpflichtet, nach erfolgreichem Vertragsabschluss, die Kosten der Courtage zu tragen.

Gibt es einen Alleinauftrag, also vereinbart entweder nur der Verkäufer oder nur der Käufer einen Vertrag mit dem Makler, können bis zu 50 % auf die andere Partei abgewälzt werden.