Bremer Altbau Eingangstür mit roten Rosen, Makler bei einer Besichtigung eines Bremer Hauses

Persönlich und direkt - bin ich als Immobilienmakler in Schwachhausen für Sie da

Für Eigentümerinnen und Eigentümer:

  • persönliche Beratung zu allen Ihren Fragen rund um die Immobilie
  • Bewertung Ihrer Immobilie/Marktwertermittlung
  • Verkauf Ihrer Immobilie
  • Vermietung Ihrer Immobilie

 

Für Käuferinnen und Käufer:

  • Wie möchten Sie leben?
  • Wo fühlen Sie sich wohl?
  • Was passt zu Ihnen?
  • Oder suchen Sie eine Immobilie als Anlageobjekt?

 

Geltende Provisionsregelung seit 23.12.2020

Seit dem 23.12.2020 gilt ein neues Gesetz, dass die Verteilung der Vermittlungscourtage beim Kauf von Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen regelt.

Ziel des Gesetzes ist, private Kundschaft von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

 

§ 656 c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

(1) Sollen beide Parteien des Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus der vermittelnden Person für diese Leistung einen Vermittlungslohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart die vermittelnde Person mit einer Partei des Kaufvertrages, dass sie für diese unentgeltlich tätig wird, kann sie sich auch von der anderen Partei keinen Vermittlungslohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt immer zu Gunsten beider Vertragspartner der vermittelnden Person.

§ 656 d BGB Vereinbarungen über die Vermittlungskosten

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Vermittlungslohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Vermittlungslohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt.
Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Vermittlungslohns nachgekommen ist und sie oder die vermittelnde Person einen Nachweis hierüber erbringt.